Ich habe ein L-förmiges Wohnzimmer in dem ich Laminat verlegen möchte. Die Maße des Zimmer sind etwa 6,5m x 3,6m die eine Hälfte und die andere Hälfte etwa 6,8m x 2,8m. Nun habe ich gelesen, daß man bei L-förmigen Zimmern das Laminat komplett verleimen müsste, oder kann man auch darauf verzichten ?
Hallo! Ich würde mich da eher an die Verlegeanleitung des Herstellers von dem das Laminat ist halten mitunter kann dir wenn Du das Material verleimst der Garantieanspruch verloren gehen. Ich sehe aber auch nicht den Grund weswegen man unbedingt verleimen sollte.(Klicklaminat) Frage wäre noch 6,8 und 6,5 m sind die langen Schenkel vom gemessenen Raum denn bei einer Schenkellänge über 8 m müsste eine Trennung und Abdeckung mit einer Leiste gemacht werden.
Das Zimmer ist 6,8m x 6,5m. Davon ist ein Rechteck von 3,6m x 2,8m abzuziehen. Laminat 7mm, Lock Connect plus System. Der Hersteller (Haro) schreibt: "Bei T-, L- und U-förmigen Grundrissen ist eine Trennung der einzelnen Teilflächen entsprechend der Raumform mit geeigneten Profilsystemen durchzuführen". Ich verstehe leider den Sinn dieser Vorgabe nicht und möchte eine Trennung der Verlegefläche möglichst vermeiden. Daher nochmals meine Frage, hat jemand Erfahrung mit dem Verlegen von Laminat in solch einer Raumform und kann mir ein Tip geben.
also wenn der Hersteller schon genaue Angaben zur Verarbeitung macht, dann sollte man sich auch daran halten, oder sich im klaren sein, dass man jeglichen Garantieanspruch (oder fast alle) verliert.
Der Hintergrund im Falle der Raumtrennung beruht auf der schwimmenden Verlegung: Bei einem T,L– oder U-förmigen Raum kann die Ausdehnung des Laminates beeinträchtigt werden, die Folgen sind Wellen.
Verleimen bringt in diesem Fall zudem gar nichts (nur eine vollflächige Verklebung), und ist auch nur möglich wenn der Hersteller es dafür frei gegeben hat.