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BeitragVerfasst: 14. Jul 2008, 21:26 
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Registriert: 14. Jul 2008, 21:05
Beiträge: 2
Hallo zusammen,

ich bin absoluter Leihe, was das Thema angeht und hoffe auf fachmännischen Rat. Ich habe mir eine Eigentumswohnung gekauft. In der Wohnung ist bereits Laminat verlegt. Nach gründlicher Prüfung des Laminats sind mir hauptsächlich an den Sockelleisten teils gravierende Abstände zur Sockelleiste aufgefallen, wenn diese belastet werden. An der schlimmsten Stelle kann ich fast den kleinen Finger durchstecken, so sehr senkt sich das Laminat.
Laut Verkäufer und Laminatverlegefirma soll dies dem schwimmend verlegten Laminat geschuldet sein. Bekannte und Verwandte meinen, dass schwimmend lediglich heißt, dass zu den Wänden hin ein gewisser Abstand frei bleibt, nicht jedoch das sich das Laminat so stark absenkt.

Folgende Aussagen seitens der Verlegefirma:

Reklamiert wurde bei dem genannten Objekt ein Absenken des Laminatbodens im Randbereich unter Lasteinwirkung. Das hier eingesetzte Material wurde schwimmend auf einem PE-Schaum verlegt und hat somit keine feste Verbindung mit dem Untergrund. Ein Nachgeben des Bodens unter Lasteinwirkung ist somit also unumgänglich.
Es ist in keiner DIN bzw. Eurpanorm ein anwendbaerer Wert diesbezüglich vorgegeben.
Die an der Sockelleiste sichtbare Schattenfuge kann - nach Regeln des Fachs - nach Bezug mit einem farblich entsprechenden Acrylat geschlossen werden....


Folgende Aussagen seitens des Verkäufers:

Demnach stellen sich Abstände zwischen Sockelleiste und Laminat nicht als Mangel dar. Zudem kommt der Umstand, dass ein schwimmend verlegter Laminatboden mit Nutzung, d.h. Möbelierung, sich als Scheibe niederlegt und damit das typische Schwingverhalten eingeschränkt ist.
Eine Verfüllung der Fuge zwischen Laminat und festem Sockel mit Dichtstoff hat Für- und Gegensprecher.


Wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Sind die Aussagen von Verlegefirma und Verkäufer glaubwürdig?

Gruß Tom


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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: 14. Jul 2008, 21:26 


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BeitragVerfasst: 14. Jul 2008, 22:35 
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Registriert: 2. Mär 2008, 13:25
Beiträge: 693
Hallo!
Das die Absenkung so groß ist das man einen kleinen Finger dazwischen bekommt, erscheint mir schon etwas viel, allerdings würde ich diese Fuge auf keinen Fall mit Silikon oder auch Acryl verschießen, das würde dem Boden ja nicht die Möglichkeit geben sich auszudehnen, dafür werden ja beim verlegen an den Seiten ein Freiraum von 1,5 cm gelassen damit sich das Material bei bedarf ausdehnen kann.
Von einigen Fachleuten wird auch empfohlen, das unter den Sockelleisten, wo sie auf dem Laminat aufliegen, geeignetes Material aufgeklebt werden soll z.b. ein schmaler Filzstreifen um eine Schallübertragung Laminat-Sockelleiste- Wand zu verhindern.
Allerdings muß ich sagen das ich das selber noch nicht gemacht habe und auch noch nicht gesehen habe, das andere Verleger so vorgegangen sind.
Aber da wird dir auch noch Michael oder ein andere was zu sagen können. :)


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BeitragVerfasst: 15. Jul 2008, 06:16 
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Registriert: 7. Jun 2008, 23:22
Beiträge: 15
Wohnort: bei Berlin
Hallo,

also, ich bin der Meinung, das sich das Laminat schon minimal absenken kann unter Last, Das kommt immer auf die Trittschalldämmung an, welche verwendet wurde. Allerdings kann diese Absenkung nur ein Teil der Trittschalldämmungsstärke beragen, welche sich zusammendrückt.
Ich tippe mal eher, das der Untergrund nicht richtig vorbereitet wurde und die unterschiedliche Unebenheiten in diesem die unterschiedlich starken Absenkungen erklären.
Bei anständig nivelliertem Boden und der richtigen Trittschalldämmeung, so bin ich der Meinung, sollten solche "Mängel" nicht auftreten.
Zu Deiner Frage der Glaubwürdigkeit. Hm, beide gaben nichts an, was unglaubwürdig erscheint, aber auch beide hätten auf Grund Ihrer Erfahrung Beispielgründe für das Absenken angeben sollen, können, müssen.


MfG
Dirk

_________________
"Wer immer nur in alle Richtungen lächelt, brauch sich über Falten im Gesicht nicht wundern"

BauFlex


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BeitragVerfasst: 15. Jul 2008, 07:07 
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Registriert: 1. Mär 2008, 10:57
Beiträge: 306
Wohnort: Trebur
Hallo,

der Bodenleger hat zwar recht wenn er sagt, dass es für diese Abstände keine DIN gibt, wohl aber eine für die Beschaffenheit des Untergrundes auf den das Laminat verlegt wird.

Hier greift die DIN 18353 (Bodenbelagsarbeiten) und DIN 18202 (Maßtolleranzen im Hochbau), hieraus ergibt sich dann die Ebenheit für den Untergrund und zwangsläufig auch die Toleranz wieviel ein Laminat nachgeben darf - mache Hersteller haben sogar höhere Anforderungen, hier ist die Verlegeanleitung bindent.

http://www.die-heimwerkerseite.de/Boden ... ufung.html

...jetzt ist der "kleine Finger" natürlich keine genaue Maßangabe, aber wenn wir hier von 5 oder 6 mm reden ist das natürlich zu viel - ich meine, dass kann mal vorkommen, aber nicht im gesamten Sockelbereich.

_________________
Gruß
Michael

Schmidt-Bodenbeläge


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BeitragVerfasst: 17. Jul 2008, 05:54 
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Registriert: 14. Jul 2008, 21:05
Beiträge: 2
Hallo,

danke für eure Antworten. Das kleine Finger Beispiel ist wirklich das Extrem und liegt, glücklicherweise, in keinem der "wohntechnisch wichtigen Räume" sondern im Abstellraum. Ein grober Mangel ist es dennoch.
Ich war/bin am überlegen, ob ich einen Sachverständigen einschalte, der sich das Ganze anschaut und beurteilt. Ich scheue mich aber ehrlich gesagt ein wenig vor dem was dann folgt. Wirklich Zeit und Lust habe für ein ausgiebiges Gezanke nicht (bin selbstständig und dementsprechend zeitlich rund um die Uhr angebunden), will die Mängel aber allein schon wegen des Preises der Wohnung nicht einfach hinnehmen.

Für mich stellen sich folgende Möglichkeiten zur Wahl:

1. Vorschlag Verkäufer annehmen und das Thema nach Kompletteinzug gemeinsam begutachten. Wobei unklar ist, was Seitens des Verkäufers angeboten wird, wenn die Mängel weiterhin bestehen (ich gehe nicht davon aus, dass selbst bei voller Möbelierung die Lücken einfach so verschwinden).
2. Sachverständigen einschalten, die Wohnung begutachten lassen und den Verkäufer mit dem Gutachten konfrontieren.
3. Wertminderung und somit Abzug von der Restrate die noch für die Wohnung aussteht. Das Ganze in Abstimmung mit dem Verkäufer, wenn sich dieser darauf einlässt.

Die Sache mit dem Sachverständiger ist schließlich auch keine Garantie und bedeutet letztendlich doch nur weiteren Mehraufwand (für alle Seiten).

Was würdet Ihr empfehlen? Gibt es vielleicht noch andere Alternativen, die ich übersehe?

Gruß Tom


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BeitragVerfasst: 17. Jul 2008, 06:42 
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Registriert: 1. Mär 2008, 10:57
Beiträge: 306
Wohnort: Trebur
Hallo,
jetzt bin ich kein Anwalt, aber ich denke du hast die Verlegung ja nicht selbst in Auftrag gegeben, sondern der Verkäufer – sollte das Laminat schon beim ersten Begehungstermin verlegt gewesen sein, dürfte es schwierig werden.

Wie auch immer, ob es die Sache wert ist(Gutachter etc.) kannst nur du entscheiden, am Ende einfach pokern, mit Hinweis auf die gültigen Normen etc.

Solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen etwas zu unternehmen, dann immer schriftlich, auch die Mängelanzeige – ganz Wichtig- ist dies beim Einzug nicht geschehen, kommt das einer Abnahme gleich.

_________________
Gruß
Michael

Schmidt-Bodenbeläge


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